Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht verhindert die gerichtliche Betreuung, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie kann verschiedenste Lebensbereiche umfassen und dient vor allem der reibungslosen Verwaltung des Vermögens oder der Interessenwahrnehmung, sowie der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung für Personen, die für sich selbst nicht mehr handeln können. Wie zuvor beschrieben ist die Feststellung einer bestimmten Vorsorgesituation und somit der Anwendungssituation der Vorsorgevollmacht mit Problemen verbunden. Meist kann das Vorliegen einer bestimmten Situation nur endgültig durch einen Arzt oder ein Gericht festgestellt werden. Dies kann die rechtliche Vorsorge erheblich einschränken. Daher ist es empfehlenswert stattdessen eine General- und Vorsorgevollmacht zu verfassen. Mit einer Gesamtvollmacht bleiben Sie auch dann selbstbestimmt.

Bei Vorsorgevollmachten besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wen sollte man als Bevollmächtigten einsetzen?

Prinzipiell kann man jede geschäftsfähige Person einsetzen. Es empfiehlt sich natürlich, jemanden zu wählen, dem man voll und ganz vertraut, die eigenen Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers zu regeln und der dazu auch in der Lage ist. Außerdem ist es empfehlenswert, neben einem Erstbevollmächtigten, ein oder zwei Ersatzbevollmächtigte zu benennen. Denn wenn der Erstbevollmächtigte im Ernstfall nicht will oder kann und es steht kein Ersatz zur Verfügung, muss wieder das Betreuungsgericht tätig werden. Häufig setzen sich Lebens- oder Ehepartner gegenseitig als Erstbevollmächtigte und erwachsene Kinder oder Geschwister als Ersatzbevollmächtigte ein. Das hängt natürlich von der individuellen Situation und den eigenen Wünschen ab.(Constantin von Wangenheim)

Wie sollte eine Vorsorgevollmacht gestaltet sein, um im Fall der Fälle anerkannt und wirksam eingesetzt werden zu können?

Für Vorsorgevollmachten gibt es keine Formvorschriften. Prinzipiell sollten sie schriftlich erstellt werden. Der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigten sollten zweifelsfrei aufgeführt werden, der Umfang der Vollmacht sollte erklärt und sie sollte mit Datum unterschrieben werden. Der Vollmachtgeber klärt sinnvollerweise in seiner Vorsorgevollmacht die Themen Vermögen, Finanzen, Gesundheit, Behörden sowie Post- und Fernmeldeverkehr, als Selbstständiger zusätzlich den Gewerbebereich. Hilfreich ist es zudem, die Vorsorgevollmacht inhaltlich und rechtlich prüfen zu lassen. Hohe Sicherheit gewährleistet die Ausfertigung der Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder Anwalt. Denn diese haften dann auch für den Inhalt. Grundsätzlich ist der ungeprüfte Einsatz von Vorlagen, insbesondere reinen Ankreuz-Vorlagen, aus dem Internet oder von anderen Stellen mit großer Vorsicht zu genießen. (Constantin von Wangenheim)