Tierverfügung

Im Rahmen einer umfassende rechtlichen Vorsorge besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit mit einer Tierverfügung geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass auch Ihre Tiere in Zukunft bestens versorgt sind. Die Tierverfügung betrifft nicht nur den Fall, dass Sie versterben, sondenr auch Fälle inden Sie aufgrund physischer oder psychischer Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Sorge für Ihr(e) Tier(e) zu tragen.

Häufig wird der Fokus von Nachlassplanung auf die Aufteilung des Vermögens gelegt und die Vorsorge für Haustiere vernachlässigt, was bei alleinstehenden Menschen oftmals dazu führt, dass ihre Haustiere nach dem Ableben des Herrchens oder Frauchens oder nach einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung in Tierheime kommen oder im schlimmsten Fall sogar eingeschläfert werden.

Treffen Sie mit einer Tierverfügung die wichtigsten Entscheidungen für Ihre Tiere und stellen Sie sicher, dass es Ihren Tieren  auch nach Ihrem Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder nach Ihrem Tod gut geht.