Organspende- & Organspendeverfügung

Durch eine Organspendeverfügung kann bereits lebzeitig entschieden werden ob eine Entnahme von bestimmten Organen oder Gewebe nach dem Tod erfolgen darf bzw. soll. Die Organspendeverfügung beschreibt die Zustimmung oder Ablehnung zur Organentnahme und zwar unabhängig von einer Patientenverfügung. Durch einen Organspendeausweis kann man grundsätzlich seinen Willen zur Organspende attestieren, allerdings ist es sinnvoll im Rahmen einer umfassenden Vorsorgeerklärung, die keine Widersprüche und Zweifel offen lässt, das Zusammenspeil von Patientenverfügung und Organspendeverfügung zu regeln.

Während also beispielsweise im Rahmen der Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden können, kann sich durch das gleichzeitige Vorhandensein eines Organspendeausweises ergeben, dass man Organe spenden möchte. Dies ist insofern ein Widerspruch, da eine Organspendeverfahren häufig lebenserhaltende Maßnahmen über einen begrenzten Zeitraum zur Vorbereitung auf die Spende notwendig macht: Dies wäre ein Verstoß gegen die Patientenverfügung, wenn keine zusätzlichen Regelungen getroffen werden. Diese ergänzenden Regelungen können dann im Rahmen der Organspendeverfügung getroffen werden.

Berücksichtigen Sie daher im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge, dass es sinnvoll sein kann, neben einem bereits vorhandenen Organspendeausweis auch eine Patientenverfügung mit Organspendeverfügung anzulegen, welche Entscheidungswege sowie Priorisierungen regelt.