Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungsmethoden und Maßnahmen in Notsituationen fest.

Indem Sie diese Wünsche rechtzeitig im Vorfeld definieren, schaffen Sie die Grundlage dafür, dass Ihr Wille in persönlichen Notsituationen, in denen Sie nicht in der Lage sind Stellung zu nehmen berücksichtigt wird. Konkret legen Sie dabei Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlungen, künstlicher Ernährung, künstlicher Flüssigkeitszufuhr, künstlicher Beatmung, Wiederbelebungsmaßnahmen, der Varbreichung bestimmter  Medikamente u.v.m. fest. Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet sich an diese Festlegungen zu halten und somit Ihrem Wunsch zu entsprechen.

Nicht nur das Bundesjustizministerium, sondenr auch wir, empfehlen Ihnen aufgrund von medizinischem Fortschritt und  Weiterentwicklungen im Patientenrecht Ihre Patientenverfügung rgelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls der aktuellen Lage anzupassen. Eine Patientenverfügung ist ein „lebendiges“ Produkt. Ihre Entwicklung und ihre kontinuierliche Pflege sollte mit professioneller Unterstützung erfolgen. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern gewährleisten wir Ihnen die ständige Überprüfung Ihrer persönlichen Patientenverfügung vor dem Hintegrund von Gesetzesänderungen, Behandlungsmethoden und neuen Erkenntnissen.